Mediennutzungsordnung

Mediennutzungsordnung der Mittelschule Hilpoltstein

 

I. Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internetzugangs an der

Mittelschule Hilpoltstein

A. Allgemeines

Die EDV-Einrichtungen der Schule und das Internet können als Lehr- und Lernmittel genutzt werden. Dadurch ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, pädagogisch wertvolle Informationen abzurufen und moderne Methoden einzusetzen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler Zugriff auf Inhalte erlangen, die ihnen nicht zur Verfügung stehen sollten. Weiterhin ermöglicht das Internet den Schülerinnen und Schülern, eigene Inhalte weltweit zu verbreiten; auch dabei können negative Folgen für die Nutzer entstehen.

Die Mittelschule Hilpoltstein gibt sich deshalb für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen und des Internetzugangs die folgende Nutzungsordnung. Diese gilt für die Nutzung von PC, Tablets sowie aller Peripheriegeräte (Beamer, Drucker) und des Internets durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken.

Teil B der Nutzungsordnung gilt für jede Computer- und Internetnutzung, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung des Internets außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken.

B. Regeln für jede Nutzung

1. Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen durch die
Lehrkräfte zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der Aufsicht führenden Person zu  melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen, die Stadt Hilpoltstein wird in einem Schadensersatzverfahren ihre Ansprüche geltend machen. Bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hängt die deliktische Verantwortlichkeit von der für die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht ab. Elektronische Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet; deshalb sind während der Nutzung der Schul-EDV Essen und Trinken verboten. Dies gilt auch, wenn die
Geräte (Tablets) außerhalb der Unterrichtsräume genutzt werden.

2. Anmeldung an den Computern
Die Anmeldung an den PC/Notebooks/Tablets erfolgt durch einen personalisierten
eindeutigen Zugang, der einen Zugriff auf das Internet erlaubt. Um Daten speichern zu können benötigen die Nutzer Benutzername und Passwort. Die Einsicht in Speicherordner außer dem eigenen ist untersagt. Schüler dürfen sich ausschließlich an Schülergeräten anmelden.

Benutzername und Passwort müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht
weitergegeben werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses bei einer Lehrkraft oder bei der Systembetreuung anzuzeigen, damit ein neues Passwort ausgegeben wird.

Nach Beendigung der Nutzung haben sich alle Nutzer abzumelden und das Endgerät
auszuschalten. Die Rücksetzung von vergessenen Benutzerdaten kann von den Lehrkräften der eigenen Klasse zurückgesetzt werden, oder durch die Systembetreuung.

Für Handlungen im Rahmen der schulischen Internetnutzung sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

3. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht, wenn Veränderungen auf Anordnung der Systembetreuung durchgeführt werden oder wenn temporäre Veränderungen im Rahmen des Unterrichts explizit vorgesehen sind.

Grundsätzlich untersagt ist die Installation von Programmen und Apps. Wollen Lehrkräfte bestimmte Apps in ihrem Unterricht verwenden, ist dies beim Systemadministrator anzumelden, der eine Prüfung vornimmt.

Fremdgeräte (beispielsweise Peripheriegeräte wie externe Datenspeicher oder persönliche Notebooks/Tablets/Smartphones) dürfen nur mit Zustimmung des Systembetreuers, einer Lehrkraft oder aufsichtführenden Person am Computer/Board/Beamer angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (etwa Filme) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

4. Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen − insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts − sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Verboten ist beispielsweise auch die Nutzung von Online-Tauschbörsen und Kaufportalen sowie die Nutzung von Onlinespielen.

Grundsätzlich sind die genannten Inhalte seitens der Schule/der Stadt Hilpoltstein durch Filtereinrichtungen nicht zugänglich.

Auch der Download unterrichtsfremder Daten (z. B. Videos, Musik, Spiele) ist verboten und hat unter Umständen auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen (so genannte „Störerhaftung“). Mit der Unterschrift dieser Nutzungsvereinbarung erklären sich alle Nutzer damit einverstanden, die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen diese selbst zu tragen, eine Übertragung an die Schule bzw. den Schulträger ist ausgeschlossen. Zur rechtlichen Klärung dürfen die Protokolldateien (siehe 5.) an die strafverfolgenden Behörden herausgegeben werden.

Diese Bestimmungen gelten auch für den Upload von Daten in Internetportale aller Art. Ist eine Veröffentlichung von Ergebnissen aus dem Unterricht geplant, so ist das nur in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft möglich. Die entsprechenden lizenz-, datenschutz- und urheberrechtlichen Bestimmungen sind dabei zwingend einzuhalten. Die Nutzungsvereinbarungen weiterer Dienste, die über die Schul-EDV erreicht werden können, gelten wie dort angegeben.

5. Protokollierung des Datenverkehrs

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu
speichern und zu kontrollieren. Dies gilt für kabelgebundene und kabellose Verbindungen. Die Daten werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches des Netzwerkes begründen. In diesem Fall sind die personenbezogenen Daten bis zum Abschluss der Prüfungen und Nachforschungen in diesem Zusammenhang zu speichern. Im WLAN wird eine benutzerbezogene Speicherung der Daten vorgenommen (Zeit, IP-Adresse), die auch die abgerufenen Inhalte protokolliert: diese Speicherung kann nicht umgangen werden.

Einsicht in die Daten hat ausschließlich der Datenschutzbeauftragten (in Zusammenarbeit mit dem Systembetreuer, Systemadministrator). Bei begründeten Verdachtsfällen (Eingriffe in das Netzwerk, untersagte Downloads, Urheberrechtsverstöße u. a.) ist dieser zu kontaktieren, damit die Protokolldateien dahingehend geprüft werden. Bei Bestätigung des Verdachts darf
der Datenschutzbeauftragte die Nutzungsdaten (Name, Datum, Zugriffe, Aktivitäten) an die Schule oder die betroffenen Behörden herausgeben. Die Schule kann jederzeit Protokolldateien für einen bestimmten Zeitraum oder einer Klasse beim DSB als Stichproben zur Kontrolle der Einhaltung der Nutzungsbedingungen anfordern. Sie erhält diese dann anonymisiert.

6. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets ist nur im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Beim Herunterladen wie bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind
insbesondere Datenschutz-, Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

7. Verbreiten von Informationen im Internet
Werden Informationen im bzw. über das Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwandt oder über das Internet verbreitet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.
Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.

Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten dürfen auf den Internetseiten der Schule nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderjährigen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres deren Einwilligung und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einwilligung kann widerrufen werden. In diesem Fall sind die Daten zu löschen. Für den Widerruf der Einwilligung muss kein Grund angegeben werden. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen. Weiterhin wird auf einen verantwortungs-bewussten Umgang der Schülerinnen
und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt.

8. Auflistung der Anwendungen
Die EDV-Geräte beinhalten folgende lokal installierte Anwendungen

  • Draw.IO
  • Filius
  • Greenshot
  • Inkscape
  • Paint.net
  • Scratch
  • Screenshare
  • Solid Edge
  • TUBP
  • M365 Apps (Word, Excel, Powerpoint…)
  • Teams
  • One Drive
C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken

1. Nutzungsberechtigung

Außerhalb des Unterrichts kann in der Nutzungsordnung im Rahmen der pädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung hierüber und auch, welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien. Wenn ein solches Nutzungsrecht geschaffen wird, sind alle Nutzer über die einschlägigen Bestimmungen der Nutzungsordnung zu unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler, sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese
Ordnung anerkennen.

2. Aufsichtspersonen

Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern eingesetzt werden. Charakterlich und körperlich geeignete Schülerinnen und Schüler können als Ergänzung bei der Erfüllung der Aufsichtspflicht eingesetzt werden. Diesbezüglich gilt es jedoch zu beachten, dass der Einsatz von Eltern, sonstigen Dritten sowie Schülerinnen und Schülern bei der Beaufsichtigung die Schulleitung und die beteiligten Lehrkräfte nicht von
ihrer Letztverantwortung für die Beaufsichtigung befreit. Folglich muss die Tätigkeit der genannten Hilfskräfte in geeigneter Weise überwacht werden.

Die Schülerinnen und Schüler haben die EDV-Einrichtungen und das Internet
verantwortungsbewusst zu nutzen. Sie dürfen bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Sie haben die Regelungen der Nutzungsordnung einzuhalten.

D. Schlussvorschriften

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

II. Nutzung von Microsoft 365 Cloud Diensten

A. Worum handelt es sich?

Die Stadt Hilpoltstein stellt für das gemeinsame Arbeiten und Lernen im Unterricht und zu Hause Microsoft 365 zur Verfügung. Nachfolgende Regelungen stecken den Rahmen für eine verantwortungsvolle Nutzung von Microsoft 365.

Mit der Nutzung von Microsoft 365 verpflichten Sie sich, alle Nutzer diese Regelungen einzuhalten.

B. Was beinhaltet Microsoft 365?

Mit den Diensten, Programmen und Apps können Sie mit Lehrkräften und anderen
Schülerinnen und Schülern im Unterricht zusammenarbeiten. Die Programme, Dienste und Apps können Sie auch zu Hause zum Lernen und Arbeiten für die Schule verwenden.

Sie erhalten:

  • Microsoft Office für die Installation auf Ihren privaten Geräten (Desktop PCs bzw. Laptops/ Tablets / Smartphones)
  • Einen Benutzernamen (z.B. vorname.nachname@ms-hip.de). Mit dem Benutzernamen und einem Passwort können Sie sich bei Microsoft 365 anmelden.
  • Online-Speicher mit 1024 Gigabyte Speicherplatz. Dateien (z.B. Word-Dokumente, Präsentationen) dürfen zum Hochladen nicht größer als 50 Megabyte sein.
  • Die Verwendung der E-Mail-Funktion steht nicht zur Verfügung. Die E-Mailadresse dient nur zum Login.
C. Wie lange darf ich Microsoft 365 verwenden?

Sie dürfen Microsoft 365 so lange verwenden, wie Sie an der Schule angemeldet sind. Wenn Sie die Schule verlassen oder Microsoft 365 nicht mehr benutzen möchten, wird Ihr Benutzerkonto nach spätestens 4 Wochen gelöscht. Dann können Sie die Dienste, Programme und Apps nicht mehr nutzen. Das rechtzeitige Sichern Ihrer Dateien und Daten liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

D. An welche Regeln muss ich mich halten?

Halten Sie sich an die folgenden Regeln:

a) Sie sind verpflichtet sich bei der Nutzung von Microsoft 365 an das geltende Recht zu halten. Nehmen Sie keine unrechtmäßigen Handlungen vor!

b) Verletzen Sie keine Rechte anderer und halten Sie sich an die Regeln des Urheberrechts! Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Lieder, Audio und andere Materialien) dürfen Sie nicht ohne Genehmigung der Urheber in Microsoft 365 speichern.
Dazu gehören auch eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder.

c) Unterlassen Sie es, unangemessene Inhalte oder anderes Material (das z. B. Nacktdarstellungen, Brutalität, Pornografie, anstößige Sprache, Gewaltdarstellungen oder kriminelle Handlungen zum Inhalt hat) zu veröffentlichen oder über die Dienste zu teilen!

d) Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, beleidigenden oder bedrohenden Inhalten sind verboten!

e) Unterlassen Sie Handlungen, durch die Kinder ausgenutzt werden, ihnen Schaden zugefügt oder angedroht wird!

f) Falls Ihnen die Schule die Nutzung der E-Mail-Funktion erlaubt, dürfen Sie keine Massen-  Nachrichten (Spam) und/oder andere Formen unzulässiger Werbung versenden.

g) Unterlassen Sie Handlungen, die betrügerisch, falsch oder irreführend sind (z. B. sich als jemand anderes ausgeben oder versuchen die Dienste zu manipulieren)!

h) Unterlassen Sie es, wissentlich Beschränkungen des Zugriffs auf bzw. der Verfügbarkeit der Programme und Apps zu umgehen!

i) Unterlassen Sie Handlungen, die Ihnen oder anderen Schaden zufügen (z. B. das
Übertragen von Viren, das Belästigen anderer, das Posten terroristischer Inhalte,
Hassreden oder Aufrufe zur Gewalt gegen andere)!

j) Unterlassen Sie Handlungen, die die Privatsphäre von anderen verletzen!

k) Helfen Sie niemandem bei einem Verstoß gegen diese Regeln!

E. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Bei Regelverstößen kann die Schulleitung Ihren Zugang zu Microsoft 365 sperren. Die Stadt Hilpoltstein und die Schulleitung behalten sich vor, weitere Ordnungsmaßnahmen gegen Sie zu verhängen.

F. Wie ist es mit Schutz und Sicherheit meiner (personenbezogenen) Daten?
  • Je weniger persönliche Daten Sie von sich herausgeben und je verantwortungsvoller Sie handeln, desto besser können Sie zum Schutz und zur Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten beitragen.
  • Respektieren Sie auch das Recht anderer Personen an der Schule auf deren informationelle Selbstbestimmung.
  • Personenbezogene Daten (z.B. Lebensläufe, Klassenfotos, Filme, etc.) sollen nur
    gespeichert werden, wenn dies im Rahmen des Unterrichts nötig ist. Bei Ihren personenbezogenen Daten und bei denen von anderen haben Sie dafür zu sorgen, dass Sicherheit und Schutz von personenbezogenen Daten nicht durch leichtsinniges, fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln gefährdet werden.
  • Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bi.e an Ihre Lehrkraft oder an den Datenschutzbeauftragten oder die Datenschutzbeauftragte der Schule.

1. Was muss ich beim Passwort beachten?

  • Ihr Passwort muss sicher sein und darf nicht einfach erratbar sein. Ihr Passwort muss aus mindestens 6 Zeichen bestehen und enthält mindestens eine Zahl, sowie Groß- und Kleinbuchstaben und ein Sonderzeichen.
  • Sie sollten das Passwort zumindest einmal im Schuljahr ändern.

2. Was muss ich bezüglich meiner Zugangsdaten beachten?

  • Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Microsoft 365 Konto geheim zu halten und dürfen sie nicht an andere Personen weitergeben.
  • Sollten Ihre Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, sind Sie verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz Ihres Zugangs zu ergreifen.
    Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist der Administrator der Schule zu informieren.
  • Sollten Sie in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es Ihnen untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Sie sind jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren.
  • Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem Rechner bzw. Mobilgerät sollen Sie sich von Microsoft 365 abmelden (ausloggen).

3. Können meine Aktivitäten bei Microsoft 365 überwacht oder kontrolliert werden?

Wenn Sie die Dienste, Programme und Apps verwenden, werden Ihre Aktivitäten automatisch erfasst und gespeichert. Man bezeichnet dieses Protokollieren als «Loggen». Die Protokolldaten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies für das Funktionieren des Systems notwendig ist.
Sollte Verdacht auf Missbrauch der Dienste durch Benutzer vorliegen, können Protokolldaten stichprobenweise unter Hinzuziehung des örtlichen Datenschutzbeauftragten / der örtlichen Datenschutzbeauftragten ausgewertet werden. Die Betroffenen werden entsprechend informiert (siehe auch Punkt 5).

4. Bin ich verpflichtet Microsoft 365 zu verwenden?

Sie können Microsoft 365 freiwillig nutzen. Wenn Sie mit Microsoft 365 arbeiten möchten, müssen Sie aber mit einer schriftlichen Einwilligungserklärung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Den Vordruck für die Einwilligungserklärung erhalten Sie von Ihrer Lehrkraft oder von der Datenschutzbeauftragen / dem Datenschutzbeauftragten Ihrer Schule. Wenn Sie minderjährig sind, müssen Ihre Erziehungsberechtigten die Einwilligungserklärung unterschreiben.

G. Sonderregelungen zur Nutzung von Microso? „Teams“

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung gilt für die Benutzung von MS Teams durch alle Schüler*innen an der Mittelschule Hilpoltstein.

2. Nutzungsrichtlinien und Verhaltensregeln

Mit Teams sind Video- und Tonübertragungen möglich. Dies bedarf im Rahmen von
Online-Konferenzen (und Online-Unterricht) einer besonders verantwortungsvollen Nutzung. Videoübertragungen (Bild und Ton) stellen aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders sensible personenbezogene Daten dar. Daher beachten Sie bitte die folgenden Voraussetzungen für die Nutzung von Teams.

  • Die Einwilligung zur Nutzung von Microsoft 365, die Sie und/oder Ihre Eltern der Schule schriftlich gegeben haben, umfasst auch die Verwendung von MS Teams.
  • Es ist zulässig, Online-Unterricht durchzuführen.
  • Online-Konferenzen und Online-Unterricht sollen nur mit Tonübertragung und nicht mit Nutzung der Videofunktion abgehalten werden.
  • Mit einer Nutzung der Videoübertragung müssen Sie einverstanden sein. Diese Zustimmung erfolgt durch eindeutiges („konkludentes“) Handeln: Die Aktivierung der Kamera am jeweiligen Gerät. Bei Video-Konferenzen bzw. Video-Unterricht ist mehr Sorgfalt bei der Bestimmung des sichtbaren Umfeldes geboten. Sie sollten daher auf Ihre Umgebung achten (vor allem: es sollen keine weiteren Personen sicht- und hörbar sein) und idealerweise verwenden Sie den sogenannten Weichzeichner (der Hintergrund wird verschwommen dargestellt).
  • Aufzeichnungen (Mitschnitte) von (Video)Konferenzen (unabhängig davon, ob eine Bildübertragung stattfindet) sind systemseitig deaktiviert und aus Teams heraus nicht möglich. Eine Aufzeichnung mit anderen Mitteln/Geräten ist verboten und wird gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.
  • Das Desktop-Sharing (d.h. das Übertragen des gesamten Desktop-Inhalts oder bestimmter Desktop-Fenster) ist nach Aufforderung durch die Lehrkraft erlaubt. Es ist aber stets zu prüfen, ob dies im Einzelfall erforderlich ist (wovon i.d.R. bei Onlineunterricht ausgegangen werden kann) oder ob das Teilen von Dokumenten nicht ausreichend ist.
  • Bevor der Desktop für andere freigegeben wird, ist sorgfältig zu prüfen, ob ggf. Programme bzw. Fenster mit sensiblen Inhalten geöffnet sind (z.B. Messengerdienste). Diese sind vorher zu schließen.
  • Die Icons auf dem Desktop sind darauf zu prüfen, ob Benennungen enthalten sind, die vor den anderen Teilnehmenden zu verbergen sind.
  • Sie sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzes (z.B. keine Beleidigungen oder Verbreitung von rechtsextremen Inhalten) sowie das Urhebergesetz zu beachten (z.B. Quellenangaben). Bei Unsicherheiten ist vorher die Lehrkraft zu befragen.
  • Die Sicherung der in Teams gespeicherten Daten gegen Verlust obliegt der
    Verantwortung der Nutzer*innen – es wird empfohlen regelmäßige Sicherungen auf anderen Speicherorten durchzuführen.
  • Die Administration ist berechtigt, im Falle von konkreten Verdachtsmomenten von missbräuchlicher oder strafrechtlich relevanter Nutzung des Dienstes die jeweiligen Inhalte (Chats, Dateien etc.) zur Kenntnis zu nehmen. Die betroffenen Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert.
  • Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden.
    Damit ist die Nutzung von Microsoft 365 und Teams nicht mehr möglich.

III. Nutzung des Schulmanagers Online

Die Mittelschule Hilpoltstein möchte auch in diesem Schuljahr sowohl die Schülerinnen und  Schüler als auch Sie als Eltern bestmöglich digital durch den Unterrichtsalltag begleiten. Dabei spielen neben der Unterrichtsqualität auch die organisatorischen Prozesse und deren Verbesserung an unserer Schule für alle Beteiligten eine zentrale Rolle. Dazu nutzen wir seit einigen Jahren die Verwaltungsplattorm Schulmanager Online.

Das Portal bietet für Sie folgende Vorteile:

  • Elternbriefe per E-Mail
  • Bestätigung mit einem Klick, dass Sie die Informationen erhalten haben
  • Zugriff auf einen schulinternen Prüfungskalender
  • Informationen aus dem Unterricht (z.B. Hausaufgaben)
  • Kommunikation mit den Lehrkräften

Je nach Bedarf werden im Laufe des Schuljahres weitere Module hinzukommen. Weitere Informationen zum Schulmanager Online finden Sie auf der Webseite des Anbieters: Schulmanager 

Generell werden Informationen nur auf der Plattform „Schulmanager Online“ gespeichert und verwendet, um organisatorische Abläufe in der Schule zu vereinfachen. Sie werden im Einklang mit dem Bayerischen Datenschutzgesetz, dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Datenübertragung erfolgt immer verschlüsselt in einem Rechenzentrum in Deutschland mit zertifizierter Informationssicherheit (nach ISO 27001).

Um die digitalen Möglichkeiten des Portals nutzen zu können, müssen Sie den folgenden Nutzungen Ihrer personenbezogenen Daten bzw. denen Ihres Kindes zustimmen:

Neben der Verwendung von Daten Ihres Kindes, die bereits durch die Anmeldung an unserer Schule vorhanden sind (z. B. Vorname, Nachname und Klasse), werden bei der Anmeldung im neuen Infoportal folgende Daten gespeichert:
Ihre Kontakt-E-Mail-Adresse bzw. Benutzername (freiwillig), eine Prüfsumme des von Ihnen vergebenen Passworts, der Zeitpunkt Ihrer Registrierung sowie der letzten Änderung Ihrer Benutzerdaten, die Protokollierung von fehlgeschlagenen Login-Versuchen und Softwarefehlern.

Im Lauf der Nutzung fallen folgende Daten an: Der Zeitpunkt der letzten Änderung Ihrer Benutzerdaten, die Protokollierung von fehlgeschlagenen Login-Versuchen sowie des letzten erfolgreichen Login-Versuchs, die Benachrichtigungen (Inhalt der Benachrichtigung, Erstellungszeitpunkt, ggf. Zeitpunkt des Versands per E-Mail, ggf. Zeitpunkt, zu dem die Benachrichtigung geöffnet wurde), persönliche Einstellungen, z. B. zum Erhalt von Benachrichtigungen, E-Mail-Änderungsanfragen (Zeitpunkt der Anfrage, Gültig bis, zufällig generierter Validierungscode, Neue E-Mail-Adresse), Anfragen zum Zurücksetzen des Passworts (Zeitpunkt der Anfrage, Gültig bis, zufällig generierter Validierungscode).

Inhaltsdaten
Von Ihnen in die Software eingegebene Daten, z. B. Krankmeldungen oder Lesebestätigungen für Elternbriefe, der Zeitpunkt, zu dem die Aktion erfolgt ist.

Löschfristen
Die Bestands- und Nutzungsdaten werden nach Beendigung des Schuljahres, in dem Ihr Kind von der Schule abgeht, gelöscht oder wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Am Ende jedes Schuljahres werden die auf das Schuljahr bezogenen Inhaltsdaten gelöscht.

Freiwilligkeit der Teilnahme / Widerrufsrecht
Diese Einwilligung in die Verarbeitung der Daten ist freiwillig und kann jederzeit formlos bei der Schule widerrufen werden. Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einwilligung erhalten Sie die Elternbriefe, wie bisher, per Ausdruck über Ihre Kinder, die weitere schulische Kommunikation würde wie bisher erfolgen.

IV. Nutzung und Management der schülereigenen iPads im Rahmen
der digitalen Schule der Zukunft

A. Mobile Device Management

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 nimmt die Mittelschule Hilpoltstein am Programm „Digitale Schule der Zukunft“ teil und setzt im Unterricht elternfinanzierte, aber schulisch verwaltete iPads ein.

Die folgenden Informationen zum Mobile-Device-Management-System (MDM) betreffen alle Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht mit einem privaten iPad arbeiten oder im Laufe des Schuljahres damit beginnen.

Zur sicheren und pädagogisch sinnvollen Nutzung der iPads verwendet die Mittelschule Hilpoltstein den Apple School Manager in Verbindung mit Jamf School. Dieses System ist auf allen schulisch genutzten iPads eingerichtet und ermöglicht die zentrale Verwaltung der Geräte. So wird sichergestellt, dass die iPads im schulischen Kontext ausschließlich für unterrichtliche Zwecke genutzt werden und Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts vor Ablenkungen sowie vor ungeeigneten Inhalten geschützt sind.

Ein Zugriff auf private Inhalte der Geräte findet dabei nicht statt. Die Verwaltung beschränkt sich auf schulische Einstellungen, Apps und Nutzungsbeschränkungen. Die technische Umsetzung sowie der laufende Betrieb erfolgen in enger Zusammenarbeit und im regelmäßigen Austausch mit dem IT-Amt der Stadt Hilpoltstein.

B. Ergänzende pädagogische Apps und digitale Werkzeuge

Ergänzend zum Mobile-Device-Management-System setzt die Mittelschule Hilpoltstein ausgewählte pädagogische Apps und digitale Werkzeuge ein, die gezielt zur Unterstützung des Lernprozesses genutzt werden. Diese Anwendungen dienen der Förderung des Unterrichts, der Bearbeitung schulischer Aufgaben sowie der Schulung digitaler Kompetenzen. Die analoge Heftführung wird dadurch nicht ersetzt, sondern bei Bedarf sinnvoll ergänzt.

Zur Unterrichtsorganisation und -begleitung nutzen die Lehrkräfte die App „Apple
Classroom“. Diese ermöglicht es, iPads im Unterricht zu steuern, Arbeitsphasen zu begleiten und Schülerinnen und Schüler bei der Bearbeitung von Aufgaben zu unterstützen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich im schulischen Kontext und dient der pädagogischen Aufsicht. Weitere Informationen sowie die Nutzungsbedingungen finden sich auf der Webseite von Apple:
Was ist Classroom? – Apple Support (DE)
https://www.apple.com/legal/privacy/

Zur gemeinsamen Arbeit und zur punktuellen Erstellung digitaler Mitschriften wird vereinzelt die App „Freeform“ eingesetzt. Diese dient insbesondere der Visualisierung von Lerninhalten und der Zusammenarbeit im Unterricht. Die Nutzung erfolgt ergänzend und ersetzt nicht die klassische Heftführung. Informationen zu Datenschutz und Nutzungsbedingungen sind auf der
Webseite von Apple abrufbar:
Einführung in die App „Freeform“ auf dem iPad – Apple Support (DE)
https://www.apple.com/legal/privacy/

Darüber hinaus sind auf den iPads folgende Apps für schulische Zwecke installiert und freigegeben:

  • Microsoft Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Teams und OneDrive

Diese Programme werden zur Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation, Kommunikation und Zusammenarbeit genutzt und bereiten die Schülerinnen und Schüler auf digitale Arbeitsweisen in Schule und Beruf vor.
Informationen zu Datenschutz und AGB finden sich unter:
https://www.microsoft.com/de-de/privacy
https://www.microsoft.com/de-de/servicesagreement

  • ANTON App

Die Lernplattorm ANTON wird zur individuellen Förderung und zum Üben in verschiedenen Fächern eingesetzt.
Datenschutz und Nutzungsbedingungen:
https://anton.app/de/privacy
https://anton.app/de/terms

  • LearningView

LearningView dient der Erstellung, Durchführung und Auswertung digitaler Lern- und Übungsformate im Unterricht.
Datenschutz und AGB:
https://learningview.org/privacy
https://learningview.org/terms

Alle genannten Anwendungen werden ausschließlich für schulische Zwecke eingesetzt. Die Apps sind kostenlos verfügbar und für den schulischen Einsatz zugelassen. Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Datenschutzbestimmungen können den verlinkten Internetseiten der Anbieter entnommen werden.

C. Informationen zur Nutzung von Apps mit Künstlicher Intelligenz

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung werden wir den Unterricht durch den Einsatz moderner Technologien bereichern. Künstliche Intelligenz (KI) spielt dabei eine immer größere Rolle in vielen Bereichen des Lebens. Es ist von großer Bedeutung, dass Ihr Kind lernt, sicher und verantwortungsvoll mit digitalen Medien umzugehen. Dazu gehört auch der sachgerechte Umgang mit KI-Technologien, um auf die Anforderungen einer digitalen Welt vorbereitet zu sein. Als „Digitale Schule der Zukunft“ möchten wir vor diesem Hintergrund eine Anwendung im Unterricht einführen und in unseren iPad-Klassen einsetzen.

Es handelt sich um die KI-Plattform fobizz. Jene Plattform wurde speziell für einen datenschutzkonformen Einsatz in der Schule entwickelt. Unser Ziel ist, den Schülerinnen und Schülern einen zielführenden und konstruktiven Umgang mit den Möglichkeiten von KI-Anwendungen beizubringen und ihnen zu zeigen, wie diese Tools für das eigene Lernen sinnvoll eingesetzt werden können.

fobizz
fobizz ist eine Plattform, die Lehrkräfte mit digitalen Tools, KI-Assistenz und Fortbildungen unterstützt. Sie bietet interaktive Unterrichtsmaterialien und Werkzeuge, die den Unterricht interaktiver und digitaler gestalten. Entwickelt wird fobizz von der 101 skills GmbH, ebenfalls mit Sitz in Hamburg. Genau wie Fiete ist auch die Nutzung von fobizz vollständig datenschutzkonform.

Für die Nutzung ist kein persönliches Nutzerkonto erforderlich. Die Anmeldung erfolgt anonymisiert über einen von der Lehrkraft bereitgestellten und verwalteten Zugang. Für die Schülerinnen und Schüler entstehen hierbei keine Kosten. Die Anwendung wird browserbasiert genutzt, eine Installation einer App ist nicht notwendig.
Die Homepage von fobizz können Sie hier aufrufen: https://fobizz.com

Datenschutz und Einwilligung

Beide Anwendungen legen großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für die Nutzung dieser Tools im Unterricht ist jedoch Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Anwendungen im schulischen Kontext eingesetzt werden können. Webhinweise zu den Datenschutzerklärungen:

V. Nutzung und Management schulischer iPads

Die Mittelschule Hilpoltstein legt Wert darauf, allen Schülerinnen und Schülern digitale Kompetenzen zu vermitteln – unabhängig davon, ob sie Teil des Programms „Digitale Schule der Zukunft“ sind oder nicht. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf die digitale Lebenswelt und die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorzubereiten.

Aus diesem Grund stellt die Schule seit dem Schuljahr 2025/2026 Leih-iPads zur Verfügung. Es befinden sich drei iPad-Wägen in der Schule. Die Ausleihe erfolgt durch die jeweilige Lehrkraft, die die Geräte punktuell in ihren Unterrichtsstunden als Unterrichtswerkzeug einsetzen kann. So können alle Schülerinnen und Schüler die Vorteile digitaler Unterrichtswerkzeuge nutzen, auch ohne ein eigenes Gerät.

Jene iPads sind identisch eingerichtet wie die iPads der digitalen Schule der Zukunft, verfügen über die gleichen Apps und werden zentral über Apple School Manager und Jamf School verwaltet. Die Nutzung erfolgt nach denselben Regeln und unter denselben Nutzungsbedingungen wie bei den schülereigenen iPads.

Die Leihgeräte dienen ausschließlich schulischen Zwecken und verbleiben nach Unterrichtsende in der Schule. Ein Zugriff auf private Inhalte der Schülerinnen und Schülererfolgt nicht.