Selbsttestangebot
Ab Montag, den 12. April 2021 gilt an den Schulen in Bayern eine Corona-Schnelltestpflicht. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist dann nur mit negativem Ergebnis erlaubt. Ein Baustein des gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erarbeiteten Hygienekonzepts ist ein verpflichtendes und kostenloses Selbsttestangebot an alle Schülerinnen und Schüler. Die Selbsttestung findet im Klassenzimmer oder an einem anderen hierfür geeigneten Ort statt.